Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten durch die von Busch GmbH bei Installation und Installationsarbeiten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Datensicherungsmaßnahmen obliegen dem Kunden.